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ArbG Gelsenkirchen, 15.08.2001 - 3 Ga 20/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 15.08.2001 - 3 Ga 20/01
- LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 1276/01
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 1276/01
Arbeitentgelt: Vergütungsansprüche der freigestellten Mitarbeiter in der …
Gegen diese Freistellung hat der Verfügungskläger am 27.07.2001 sowohl im Hauptsacheverfahren unter Aktenzeichen 3 (1) Ca 1805/01 und im einstweiligen Verfügungsverfahren unter Aktenzeichen 3 Ga 20/01 Klage bzw. Antrag auf Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen bis zum 30.09.2001 begehrt.Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat durch Urteil vom 15.08.2001 ( 3 Ga 20/01) den Verfügungsbeklagten verurteilt, den Verfügungskläger zu den bisherigen Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses bis zum 30.09.2001 weiterzubeschäftigen, dem Verfügungsbeklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt und den Wert des Streitgegenstandes auf 6.619,33 DM festgesetzt.
das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15.08.2001 ( 3 Ga 20/01) aufzuheben und den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 27.07.2001 zurückzuweisen.